Viele Banken warnen vor der US-Erbschaftssteuer und empfehlen US Titel wie Aktien, Anleihen nur indirekt über Europäische und Schweizer ETFs und Fonds zu halten, und ganz auf US ETFs zu verzichten. Dies ist nicht ganz unbegründet, da die US Erbschaftssteuer bis zu 40% betragen kann!
Was ist denn die US Erbschaftsteuer?
Im Gegensatz zur Schweiz, wo die Erben je nach Verwandtschaftsgrad und Betrag besteuert werden, werden in den USA die Vermögenswerte des Verstorbenen besteuert. Im Englischen wird die Steuer deshalb auch Estate Tax und nicht Inheritance Tax bezeichnet. Direkt gehaltene US Wertschriften wie Aktien und Anleihen, US domizilierte Fonds und ETFs oder auch US Immobilien fallen in den Geltungsbereich dieser Erbschaftssteuer.
Wie erkenne ich einen US Titel?
Ganz einfach, über die ISIN Nummer. Bei US Wertschriften beginnt diese immer mit “US”. Apple hat zum Beispiel die ISIN US0378331005, IBIT, der iShares Bitcoin Trust die ISIN US46438F1012. Im Gegensatz dazu beginnen in der Schweiz domizilierte Produkte mit “CH” (Novartis ISIN: CH0012005267), Luxemburger Produkte mit “LU” und Irische Produkte mit “IE”.
Wie hoch ist die US Erbschaftssteuer?
Die US Erbschaftssteuer ist eine Bundessteuer in der Höhe von bis zu sagenhaften 40% des Wertes eines Erbes:
Allerdings gibt es für US Personen einen Freibetrag von 13.99 Millionen Dollar (für 2025), auf welchem keine Steuer geschuldet ist. Es besteht ein kleines Risiko, dass nach 2025, die vom damaligen Präsidenten Donald Trump in 2018 eingeführte höhere Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ohne Massnahmen des US Kongresses ausläuft. In diesem Falle würde der Freibetrag inflationsbereinigt auf den Stand von 2017 zurückgesetzt und gegenüber heute etwa halbiert.
Für alle anderen, die nicht in den USA leben und nicht US-Personen sind, beträgt der Freibetrag nur USD 60’000. Aber lies weiter...
Was bedeutet das für Schweizerinnen und Schweizer, oder genauer in der Schweiz wohnhafte Menschen ohne US-Bezug?
Die Schweiz gehört glücklicherweise zu den wenigen Ländern, die mit den USA ein Erbschaftssteuerabkommen (im Jahre 1951!!!) abgeschlossen hat, das bis heute gültig ist und einen entscheidenden Vorteil bringt.
Alle mit einem Schweizer Wohnsitz erhalten einen Anteil der gleichen Befreiung wie US-Bürger, also USD 13.99 Millionen und nicht nur USD 60’000! Dieser Anteil entspricht dem Prozentsatz der US-Vermögenswerte am gesamten Nettovermögen. Hast du zum Beispiel ein Nettovermögen von 1 Million USD, wovon USD 400’000, also 40% davon, US Anlagen sind, beträgt der Freibetrag rund USD 5.6 Millionen (40% von 13.99 Millionen) und es fällt keine US Erbschaftssteuer an.
Fazit
Die meisten müssen sich also keine Sorge über die US Erbschaftssteuer machen und können von den meist günstigeren und liquideren US ETFs und Direktanlagen profitieren. Solltest du aber ins Ausland ziehen, musst du prüfen, ob deine neue Heimat ebenfalls von einem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA profitiert. Eine Liste der derzeitigen Abkommen (zur Zeit 15) findest du hier. Gleichzeitig solltest du ein Auge auf neue US Gesetzgebung werfen, da die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer ja geändert werden können.
Happy investing!
Jeff Haindl & Reto Rauschenberger
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