Pensionskasse splitten: Wann es sich lohnt, und wo die Grenzen liegen
- Jeff Haindl, lic. oec, CFA

- vor 10 Stunden
- 8 Min. Lesezeit

Die meisten denken bei der Pensionskasse zu spät an Steuern. Beim PK-Splitting fällt die wichtigste Entscheidung aber Jahre vor der Pensionierung. Nämlich genau in dem Moment, in dem du aus einer Pensionskasse austrittst.
PK-Splitting ist nur einmal möglich: beim Austritt aus der Pensionskasse. Wer den Moment verpasst, verliert die Option in der Regel für immer.
Wer diesen Moment verpasst, kann später meist nichts mehr aufteilen. Wer ihn nutzt, schafft sich Flexibilität und kann beim späteren Bezug fünfstellige Steuerbeträge sparen.
Vom Splitting können alle profitieren, aber besonders relevant ist das Thema für alle, die eine Frühpensionierung oder FIRE (Financial Independence, Retire Early) planen. Wer früher aus dem Berufsleben aussteigen will, braucht in der Regel mehrere Brückenjahre zwischen letztem Job und ordentlicher Pensionierung. Genau in diesen Jahren ist Splitting strategisch entscheidend.
In diesem Artikel zeigen wir dir, wann sich Splitting lohnt, wie du konkret vorgehst, was es für FIRE-Planer bedeutet, und welche Fehler teuer werden können.
Was ist PK-Splitting?
Beim PK-Splitting wird dein Guthaben aus der Pensionskasse beim Austritt nicht auf ein einziges Freizügigkeitskonto überwiesen, sondern auf zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen aufgeteilt. Maximal zwei. Das ist gesetzlich so geregelt (Art. 12 Freizügigkeitsverordnung).
Relevant ist das zum Beispiel, wenn du:
die Erwerbstätigkeit (vorübergehend) aufgibst
dich selbstständig machst
eine berufliche Auszeit nimmst
arbeitslos wirst
eine Frühpensionierung planst
oder zwischen zwei Jobs eine längere Pause einlegst
Zur Abgrenzung: Hier geht es nicht um das Splitting bei einer Scheidung (Vorsorgeausgleich). Wir sprechen vom freiwilligen Aufteilen deines eigenen PK-Guthabens beim Austritt.
Der entscheidende Moment: der Austritt
Splitting ist nur beim Austritt aus der Pensionskasse möglich.
Wenn du direkt zu einem neuen Arbeitgeber wechselst und dort wieder einer Pensionskasse angeschlossen bist, wird deine Austrittsleistung in der Regel an die neue Pensionskasse überwiesen. Ein Splitting ist dann nicht der richtige Weg.
Wenn du dagegen keine neue Pensionskasse hast, muss das Guthaben auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen werden. Genau in diesem Moment kannst du entscheiden: alles auf ein Konto, oder auf zwei verschiedene Stiftungen aufteilen.
Liegt das Geld erst einmal auf einem einzigen Freizügigkeitskonto, kannst du es später in der Regel nicht mehr nachträglich splitten.
Wie kannst du splitten?
Bei der Aufteilung hast du mehr Flexibilität, als viele denken. Es gibt zwei sinnvolle Logiken.
1. Aufteilung nach CHF-Beträgen (50/50 oder 60/40)
Die einfache und in der Praxis häufigste Variante. Du legst zwei konkrete Beträge fest, etwa 50/50, 60/40 oder feste Summen. So planst du gezielt für zwei spätere Bezugszeitpunkte, zum Beispiel einen Teilbezug mit 60 und einen weiteren mit 64.
2. Aufteilung nach Obligatorium und Überobligatorium
Anspruchsvollere, aber oft attraktivere Variante, sofern die Beträge für deine Planung Sinn machen. Dein PK-Guthaben besteht nämlich aus zwei rechtlich getrennten Teilen:
Obligatorium: Der gesetzlich geregelte Teil mit garantiertem Mindestzinssatz und gesetzlichem Mindest-Umwandlungssatz (aktuell 6.8% bei ordentlicher Pensionierung).
Überobligatorium: Der Teil, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Hier kann die Pensionskasse einen deutlich tieferen Umwandlungssatz festlegen, oft um 5%.
Wenn du später wieder in eine Pensionskasse eintrittst, sind die Konditionen für den obligatorischen Teil gesetzlich garantiert. Das macht ihn beim Wiedereintritt deutlich attraktiver als das Überobligatorium.
Genau hier setzt diese Splitting-Variante an: Du legst Obligatorium und Überobligatorium auf zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen. Den obligatorischen Teil bringst du später bewusst in eine neue PK ein. Den überobligatorischen Teil lässt du auf der Freizügigkeit und beziehst ihn später als Kapital, statt ihn zu einem ungünstigen Umwandlungssatz verrenten zu lassen. Gesetzlich müsstest du eigentlich dein ganzes Freizügigkeitsguthaben in die neue PK einbringen. In der Praxis wird das aber nicht aktiv geprüft.
So gehst du konkret vor
Sobald klar ist, dass du keine neue Pensionskasse hast (oder zumindest eine Lücke entsteht), beginnt die praktische Arbeit. Der Zeitrahmen ist überschaubar, aber wichtig.
Wie viel Zeit hast du nach dem Austritt?
Faustregel: Innerhalb weniger Wochen nach dem Austritt handeln. Spätestens nach 3 bis 6 Monaten. Sonst landet dein Geld irgendwann automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Sobald du der alten Pensionskasse die Kontoangaben mitgeteilt hast, muss sie das Geld innert 30 Tagen überweisen. Tut sie es nicht, schuldet sie dir Verzugszins (Art. 2 Abs. 4 FZG).
Schritt für Schritt:
FZ-Anbieter wählen. Du kannst dein Guthaben auf bis zu zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufteilen. Am einfachsten in der Praxis: zwei verschiedene Anbieter, zum Beispiel ein Teil bei VIAC, ein Teil bei Finpension.
Depots eröffnen. Bei VIAC und Finpension läuft alles digital ab. Du eröffnest in der App zwei Freizügigkeitskonten oder Depots, in wenigen Minuten. Falls du das Geld investieren willst, wähle Depots statt Konten. Beide Anbieter führen dich durch den Prozess und stellen dir die nötigen Formulare bereit.
Übertrag beauftragen. Du gibst pro FZ-Stiftung den gewünschten Anteil an (zum Beispiel 50/50, 60/40 oder einen konkreten CHF-Betrag). Der Anbieter sendet dir ein vorausgefülltes Formular, das deine alte Pensionskasse braucht.
Bisherige PK informieren. Du teilst deiner alten Pensionskasse offiziell mit, welche zwei Beträge an welche Stiftungen überwiesen werden sollen. Die Anbieter helfen dir bei Rückfragen.
Überweisung abwarten. Die alte PK überweist die zwei Teilbeträge direkt an die beiden Freizügigkeitseinrichtungen. Du musst nichts selbst überweisen.
Tipp: Speichere die Dokumente zur Aufteilung, inklusive Obligatorium/Überobligatorium pro Konto. Diese Info wird Jahre später wichtig, wenn es um die Bezugsplanung oder einen Wiedereintritt in eine PK geht.
Übrigens: Die zwei Freizügigkeitseinrichtungen müssen rechtlich zwei verschiedene Stiftungen sein. Sie dürfen aber vom selben Unternehmen verwaltet werden. Bei Finpension etwa gibt es zwei separate Stiftungen unter einem Dach, das heisst du kannst dein Splitting komplett innerhalb der gleichen App abwickeln.
Warum Splitting Steuern sparen kann
Kapitalbezüge aus der zweiten Säule werden separat vom übrigen Einkommen besteuert, mit einer einmaligen Kapitalbezugssteuer. Diese Steuer ist progressiv: Je höher der Bezug in einem Jahr, desto höher der Steuersatz.
Wenn dein gesamtes Guthaben auf einem Konto liegt, musst du es meistens als Ganzes beziehen. Ist es auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen verteilt, kannst du die beiden Teile in unterschiedlichen Jahren beziehen. Das bricht die Progression.
Bei einem Guthaben von CHF 500'000 macht der Unterschied schnell mehrere zehntausend Franken aus, je nach Wohnkanton, Zivilstand und weiteren Vorsorgebezügen. Je grösser dein PK-Vermögen, desto stärker zahlt sich die Staffelung aus.
Tipp: Mit dem offiziellen Steuerrechner der ESTV kannst du die Kapitalbezugssteuer für deine Wohngemeinde und deinen konkreten Betrag berechnen.
Achtung: Alle Vorsorgebezüge im gleichen Jahr werden zusammengezählt
Hier wird oft ein Fehler gemacht. Wer im selben Jahr aus der PK und aus der Säule 3a bezieht, macht den Effekt des Splittings teilweise wieder zunichte.
Auf Bundesebene werden alle Vorsorgekapitalleistungen aus der 2. Säule (PK, Freizügigkeit) und der Säule 3a im gleichen Steuerjahr für die direkte Bundessteuer zusammengerechnet. Kantonal gibt es teils eigene Regeln, in den meisten Kantonen werden sie ebenfalls zusammengezählt. Bei Ehepaaren werden zudem die Bezüge beider Partner im gleichen Jahr kumuliert (gemeinsame Veranlagung).
Faustregel: PK, Freizügigkeit und Säule 3a sind ein zusammenhängendes Steuerthema. Wer wirklich Steuern sparen will, plant die Bezüge über mehrere Jahre gestaffelt. Idealerweise mit dem Ehepartner abgestimmt.
Ausblick Individualbesteuerung: Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der Individualbesteuerung zugestimmt. Spätestens ab 1. Januar 2032 wird jede Person separat besteuert, unabhängig vom Zivilstand. Für die Vorsorgeplanung bedeutet das: Kapitalbezüge der Ehegatten in der gleichen Steuerperiode werden nicht mehr zusammengerechnet. Innerhalb einer Person bleibt die Aggregation aber bestehen. Deine eigenen PK-, Freizügigkeits- und 3a-Bezüge im gleichen Jahr werden weiterhin kumuliert.
Wiedereintritt in eine Pensionskasse
Grundsätzlich gilt: Wenn du nach einer Phase ohne PK wieder angestellt bist und einer neuen Pensionskasse beitrittst, müsstest du dein Freizügigkeitsguthaben in die neue PK einbringen.
In der Praxis funktioniert das anders. Die neue Pensionskasse kann nicht wissen, ob und wie viele Freizügigkeitskonten du hast. Sie fragt heute auch nicht aktiv nach. Es gibt kein zentrales Register, das deine FZ-Guthaben offenlegt. Wer mit zwei FZ-Konten weiterhin nur eines oder keines in die neue PK einbringt, wird in der Regel nicht kontrolliert.
Genau hier liegt für viele der praktische Wert des Splittings: Du kannst beim späteren Wiedereintritt selbst entscheiden, welcher Teil eingebracht wird, und welcher dauerhaft auf der Freizügigkeit bleibt.
Das ist für viele genau der Punkt, an dem PK-Splitting zur langfristigen Strategie wird.
Gründe für das Einbringen aller FZ-Vermögenswerte in eine neue PK
In der Praxis kontrolliert die neue PK nicht aktiv, ob du tatsächlich alle Freizügigkeitsgelder einbringst.
Trotzdem gibt es Gründe für das Einbringen aller Gelder:
Risikoschutz: Bei vielen Pensionskassen hängen Tod- und Invalidenleistungen vom Altersguthaben ab. Wer nicht alles einbringt, hat im Ernstfall schwächere Leistungen für sich oder die Hinterbliebenen.
Rentenoption: Pensionskassen bieten Renten an, Freizügigkeitsstiftungen nicht. Wenn du später eine PK-Rente willst, brauchst du das Geld in der PK.
Spätere Annahme nicht garantiert: Wenn du das Guthaben erst Jahre später einbringen willst, muss die PK das nicht zwingend akzeptieren.
Mögliche Gesetzesänderungen: Die heutige Praxis muss nicht ewig gelten. Künftig könnten Pensionskassen verpflichtet werden, beim Eintritt aktiv nach Freizügigkeitsguthaben zu fragen oder diese über ein zentrales Register zu prüfen. Wer dann nicht eingebracht hat, könnte nachträglich unter Druck geraten.
Häufiges Missverständnis: Das Einkaufspotenzial deiner Pensionskasse wird immer inklusive Freizügigkeitsguthaben berechnet. Du kannst dein Einkaufspotenzial also nicht erhöhen, indem du Geld auf der Freizügigkeit "parkst".
Wertschriftenlösung statt Zinskonto
Freizügigkeitsguthaben liegt oft 10, 20 oder mehr Jahre. Auf einem klassischen Zinskonto frisst die Inflation jedes Jahr Kaufkraft. Real verlierst du Geld. Über mehrere Jahre solltest du das Geld deshalb in einem Wertschriftendepot anlegen.
Planst du nur eine kurze Auszeit von einem Jahr, reicht der Zeithorizont bis zur Wiederaufnahme einer Anstellung meist nicht, um das Geld in Wertschriften anzulegen. In diesem Fall ist ein Zinskonto die sinnvollere Lösung.
Mit Splitting hast du zusätzliche Flexibilität: Du kannst einen Teil offensiver, den anderen defensiver anlegen. Oder beide Teile zu unterschiedlichen Zeitpunkten von Wertschriften in Cash umschichten, je nach geplantem Bezugsdatum.
Der Wohnkanton macht den grössten Unterschied
Die Kapitalbezugssteuer ist primär Sache der Kantone (mit einem kleinen Bundesanteil). Die Unterschiede sind erheblich:
Günstig: Schwyz, Appenzell Innerrhoden, Obwalden, Nidwalden, Zug
Teurer: Genf, Waadt, Basel-Stadt, Bern
Wer beim späteren Bezug den Wohnsitz wechseln kann (oder soll), spart in einem Schritt oft mehr als durch ein perfektes Splitting. Wichtig dabei: Es zählt der Wohnsitz im Bezugsjahr, nicht das Domizil der Freizügigkeitsstiftung.
🚨 Achtung: bei Wegzug in Ausland, kann dein PK-Bezug vom Zielland besteuert werden. Und das kann so richtig ins Auge gehen...
PK-Splitting und FIRE: Warum die Strategie für Frühpensionierte besonders wichtig ist
Für FIRE-Planer ist PK-Splitting kein Nice-to-have. Es ist ein zentrales Werkzeug für die Brückenjahre zwischen letztem Job und ordentlicher Pensionierung.
Drei Gründe, warum Splitting für FIRE-Planung essenziell ist:
1. Brückenjahre überbrücken. Eine Frühpensionierung ist bei den meisten Pensionskassen mit 58 möglich. Wer vorher aufhört, braucht in der Regel mehrere Jahre, bis die ordentliche Pensionierung greift. Genau in dieser Phase tritt fast jeder aus der Pensionskasse aus, ohne dass eine neue ansteht. Der Austritts-Moment ist der einzige Zeitpunkt, an dem Splitting möglich ist. Wer dann nicht plant, schliesst sich die Tür für die nächsten Jahrzehnte.
2. Gestaffelter Bezug über mehrere Jahre. FIRE-Planung lebt davon, Bezüge bewusst aus Cashflow- und Steuerüberlegungen zu staffeln. Splitting macht das nicht nur einfacher, sondern in vielen Fällen erst möglich.
3. Flexibilität bei Wertschriften-Anlage. Wer 10 oder 20 Jahre Zeit hat, bis das Vorsorgegeld bezogen wird, sollte es nicht auf einem Zinskonto liegen lassen. Mit Splitting lassen sich beide Teile unterschiedlich anlegen, je nach Bezugszeitpunkt und Risikoprofil.
Für FIRE-Planer gehört PK-Splitting deshalb zur Standardstrategie. Wer den Austritt aus der PK plant, sollte das Splitting vor dem Austritt mit den FZ-Anbietern besprechen.
Die fünf häufigsten Fehler
Zu spät daran denken. Wer erst kurz vor der Pensionierung an Splitting denkt, ist zu spät dran.
Passiv abwickeln. Viele lassen beim Austritt aus der PK das Guthaben einfach auf ein Konto überweisen. Ohne zu wissen, dass Splitting möglich gewesen wäre.
Alle Bezüge in dasselbe Jahr legen. PK, Freizügigkeit und Säule 3a im selben Jahr zu beziehen, frisst die Progressions-Ersparnis wieder auf.
Ehepartner und Kanton ignorieren. Solange die Individualbesteuerung nicht in Kraft ist, zählen bei gemeinsamer Veranlagung die Ehepartner-Bezüge mit. Und der Wohnkanton kann mehrere zehntausend Franken ausmachen.
Splitting als Trick verstehen. Es ist kein Steuerschlupfloch, sondern ein Baustein einer langfristigen Vorsorgeplanung.
Fazit
PK-Splitting ist ein wertvolles Instrument, aber kein Selbstläufer. Es schafft Flexibilität beim späteren Kapitalbezug und kann je nach Situation fünfstellige Steuerbeträge sparen.
Der entscheidende Moment ist der Austritt aus der Pensionskasse. Wer ihn verpasst, hat später meistens keine Möglichkeit mehr, das Guthaben aufzuteilen. Wer ihn nutzt, schafft sich Optionen für die nächsten 10, 20 oder 30 Jahre.
Die Theorie: Bei späterer Anstellung müsstest du dein Freizügigkeitsguthaben in die neue PK einbringen.
Die Praxis: Das wird heute nicht aktiv kontrolliert. Genau dort liegt für viele der eigentliche Wert des Splittings.
PK-Splitting ist kein Trick. Es ist Vorsorgeplanung. Und gute Vorsorgeplanung beginnt nicht beim Bezug, sondern Jahre, manchmal Jahrzehnte, davor.
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