
Aufhören, wann du willst.
Nicht wann du musst.
Früher war die Pension planbar – heute liegt sie in deiner eigenen Verantwortung. Wir zeigen dir konkret, wie viel Vermögen du wirklich brauchst, wie du es Schritt für Schritt aufbaust und wie du dir die Freiheit schaffst, selbst zu entscheiden, wann du aufhören möchtest.
FIRE RECHNER
PK: Einkauf in die Pensionskasse
Lohnt sich der PK-Einkauf? Pauschal lässt sich das nicht beantworten; es kommt auf Rendite, Anlagehorizont und Steuersituation an. Dieser Rechner simuliert beide Varianten inklusive aller Steuereffekte und zeigt dir, ab wann sich welche Option auszahlt.
👉 Wichtig zu wissen
Vorsorgeausweis lesen: Zeigt deine maximale Einkaufssumme, bisherige WEF-Vorbezüge, Vorsorgelücken und die gewählte Bezugsoption (Rente oder Kapital). Ohne ihn weisst du nicht, wie viel du überhaupt einzahlen darfst.
Vorsorgereglement prüfen: Es regelt die Details deiner PK. Besonders wichtig sind der Kapitalbezug (voll oder nur teilweise möglich? Anmeldefrist von oft 3 Jahren!), die vorzeitige oder Teilpensionierung, der Umwandlungssatz für die Rente sowie die Hinterlassenen- und Todesfallleistungen. Diese Punkte entscheiden, ob deine PK zu deinen Plänen passt.
WEF-Vorbezug zurückzahlen: Solange ein Vorbezug für Wohneigentum offen ist, sind keine steuerwirksamen Einkäufe möglich.
Gestaffelt einkaufen: Mehrere kleinere Beträge in verschiedenen Jahren brechen die Steuerprogression spürbar.
3-jährige Sperrfrist beachten: Nach einem Einkauf darf das BVG-Kapital mindestens 3 Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden, sonst entfällt die Steuerersparnis rückwirkend.
Gestaffelte Bezüge planen: Mehrere PK- oder Freizügigkeitskonten in unterschiedlichen Jahren beziehen senkt die Kapitalbezugssteuer-Progression.
Einkauf mit Ehepartner koordinieren: Haben beide Partner eine PK, lohnt sich ein Vergleich. Wer hat die bessere Verzinsung, den höheren Deckungsgrad, attraktivere Bezugskonditionen und solidere Hinterlassenenleistungen? Gezielt in die stärkere Kasse einzahlen kann den Vorteil deutlich erhöhen.
Scheidung bedenken: Eingekaufte Beträge werden hälftig geteilt, auch wenn nur ein Partner einbezahlt hat.
Todesfall klären: PK-Kapital ist meist nicht vollständig vererbbar (anders als freies Vermögen). Was übrig bleibt, regelt das PK-Reglement.
Konkubinat regeln: Lebenspartner sind in der PK oft schwach abgesichert. Begünstigung schriftlich im PK-Reglement festhalten.
PK-Risiken im Blick behalten: Die Verzinsung ist nicht garantiert. Bei Unterdeckung drohen Sanierungsbeiträge oder eine reduzierte Mindestverzinsung.
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